In Österreich wird unterschieden zwischen:
- Zugfahrzeugen bis einschließlich 3500 kg tzGm und
- Zugfahrzeugen über 3500 kg tzGm
Zugfahrzeuge bis einschließlich 3500 kg technisch zulässiger Gesamtmasse laut Fahrzeugschein (F1):
- Sollte die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm) 3500 kg (Fahrzeugschein) nicht überschreiten, sind Sie in Österreich dazu verpflichtet, die Vignette und ggf. die Streckenmaut zu erwerben. Digital können Sie dies mit sofortiger Gültigkeit z. B. über unseren Partner mautwelt.de machen.
- Für Anhänger jeglicher Art muss keine zusätzliche Maut entrichtet werden, vorausgesetzt es handelt sich um ein Zugfahrzeug bis einschließlich 3500 kg tzGm.
Zugfahrzeuge über 3500 kg technisch zulässiger Gesamtmasse laut Fahrzeugschein (F1):
- Sobald die tzGm 3500 kg überschreitet (Fahrzeugschein), muss in Österreich zwingend eine hierfür freigeschaltete Mautbox mitgeführt werden.
- Je nachdem ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das amtlich, also laut Fahrzeugschein, als Fahrzeug zum gewerblichen Güterverkehr (LKW) zugelassen ist oder als ein Wohnmobil, kann bei den Mautboxen von maut1.de dann entschieden werden zwischen der "Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 m Höhe" und der "Mautbox für gewerbliche LKWs mit über 3 m Höhe und über 3,5 t Gewicht".
- Bei Wohnmobilen über 3,5 t tzGm sind eventuelle Anhänger nicht mit in Betracht zu ziehen und haben keine Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Maut, wohingegen bei LKWs die Achsanzahl an der Mautbox eingestellt werden kann und muss.
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