In Österreich wird unterschieden zwischen:
- Zugfahrzeugen bis einschließlich 3500 kg tzGm und
- Zugfahrzeugen über 3500 kg tzGm
Zugfahrzeuge bis einschließlich 3500 kg technisch zulässiger Gesamtmasse laut Fahrzeugschein (F1):
- Sollte die "technisch zulässige Gesamtmasse" (tzGm) 3500 kg (Fahrzeugschein) nicht überschreiten, sind Sie in Österreich dazu verpflichtet, die Vignette und ggf. die Streckenmaut zu erwerben. Digital können Sie dies mit sofortiger Gültigkeit z. B. über unseren Partner mautwelt.de machen.
- Für Anhänger jeglicher Art muss keine zusätzliche Maut entrichtet werden, vorausgesetzt es handelt sich gleichzeitig um ein Zugfahrzeug bis einschließlich 3500 kg tzGm.
Zugfahrzeuge über 3500 kg technisch zulässiger Gesamtmasse laut Fahrzeugschein (F1):
- Sobald die tzGm 3500 kg überschreitet (Fahrzeugschein), muss in Österreich zwingend eine in Österreich freigeschaltete Mautbox mitgeführt werden.
- Je nachdem ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das amtlich, also laut Fahrzeugschein, als ein Wohnmobil (Fahrzeugklassen mit "M") oder als Fahrzeug zum gewerblichen Güterverkehr (LKW) (Fahrzeugklassen mit "N") zugelassen ist, kann bei den Mautboxen von maut1.de dann entschieden werden zwischen der "Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 m Höhe" und der "Mautbox für gewerbliche LKWs mit über 3 m Höhe und über 3,5 t Gewicht".
- Bei als Wohnmobilen zugelassenen Zugfahrzeugen über 3,5 t tzGm sind Anhänger nicht mit in Betracht zu ziehen und haben keine Auswirkung auf die Höhe der zu zahlenden Maut, wohingegen bei LKWs die Achsanzahl an der Mautbox eingestellt werden kann und muss.
- Achten Sie bitte ggf. auf die Kompatibilität der Mautbox in Zusammenhang mit Frankreich, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich nicht schwerer als 4500 kg ist, ohne Aufbauten gemessen nicht höher als 3,05 m ist und nicht mehr als zwei Achsen hat.
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