Fahrzeugklassen - Kroatien

Geändert am Do, 29 Feb um 5:09 NACHMITTAGS

Die Autobahngebühren in Kroatien berechnen sich zum einen anhand der zwischen Auffahrt und Abfahrt auf der jeweiligen Autobahn zurückgelegten Gesamtstrecke und zum anderen nach der jeweiligen Fahrzeugklasse, in der Ihr Fahrzeug eingeteilt ist.

Diese Fahrzeugklassen werden anhand des tatsächlichen Fahrzeuggewichts, der Achsanzahl des Fahrzeugs, der Fahrzeughöhe und des ggf. verwendeten Anhängers unterteilt:


  • Klasse 1A
    Motorräder, einschließlich solcher mit Beiwagen, Quads sowie Trikes.
  • Klasse 1
    Fahrzeuge mit 2 Achsen und dem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t und einer Höhe von unter 1,9 m.
  • Klasse 2
    Fahrzeuge mit 2 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t, die eine Höhe über 1,9 m haben und keinen Anhänger ziehen, oder Fahrzeuge mit 2 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t, die eine Höhe von unter 1,9 m haben und einen Anhänger (unabhängig der Achsanzahl) ziehen.
  • Klasse 3
    Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von >3,5 t oder 
    Fahrzeuge mit 2 Achsen > 3,5 t zGG mit 1-achsigem Anhänger oder 
    Fahrzeuge ≤ 3,5 t zGG und Höhe > 1,9 m mit Anhänger (unabhängig der Anzahl der Achsen).
  • Klasse 4
    Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen > 3,5 t zGG oder 
    Fahrzeuge mit 2 Achsen > 3,5 t zGG, mit einem 2 oder 3-achsigen Anhänger oder 
    Fahrzeuge mit 3 Achsen > 3,5 t zGG, mit einem Anhänger unabhängig der Achsanzahl.

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