Die Autobahngebühren in Kroatien berechnen sich zum einen anhand der zwischen Auffahrt und Abfahrt auf der jeweiligen Autobahn zurückgelegten Gesamtstrecke und zum anderen nach der jeweiligen Fahrzeugklasse, in der Ihr Fahrzeug eingeteilt ist.
Diese Fahrzeugklassen werden anhand des tatsächlichen Fahrzeuggewichts, der Achsanzahl des Fahrzeugs, der Fahrzeughöhe und des ggf. verwendeten Anhängers unterteilt:
- Klasse 1A
Motorräder, einschließlich solcher mit Beiwagen, Quads sowie Trikes. - Klasse 1
Fahrzeuge mit 2 Achsen und dem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t und einer Höhe von unter 1,9 m. - Klasse 2
Fahrzeuge mit 2 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t, die eine Höhe über 1,9 m haben und keinen Anhänger ziehen, oder Fahrzeuge mit 2 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von ≤ 3,5 t, die eine Höhe von unter 1,9 m haben und einen Anhänger (unabhängig der Achsanzahl) ziehen. - Klasse 3
Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von >3,5 t oderFahrzeuge mit 2 Achsen > 3,5 t zGG mit 1-achsigem Anhänger oderFahrzeuge ≤ 3,5 t zGG und Höhe > 1,9 m mit Anhänger (unabhängig der Anzahl der Achsen). - Klasse 4
Fahrzeuge mit 4 oder mehr Achsen > 3,5 t zGG oderFahrzeuge mit 2 Achsen > 3,5 t zGG, mit einem 2 oder 3-achsigen Anhänger oderFahrzeuge mit 3 Achsen > 3,5 t zGG, mit einem Anhänger unabhängig der Achsanzahl.
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