Ihr individuelles "Abrechnungsdatum" zu einer Bestellung orientiert sich i.d.R. am Versanddatum der ursprünglichen Bestellung.
Sollte Ihre Mautbox also z.B. am 17. Mai versendet worden sein,
- wird sowohl die erste Jahresgebühr am 17. des Folgemonats - also am 17. Juni - berechnet
- als auch bei Mautgebühren sehen wir uns Ihre Kundendatei immer am 17. jedes Monats an.
Wenn maut1 bis zum 17. Juli zu Ihrer Mautbox Mautgebühren übermittelt bekommen hat, wird am 17. Juli eine Rechnung über diese bis dahin übermittelten Mautgebühren erstellt.
Beachten Sie hierbei bitte, dass die Übermittlung der Mautgebühren nicht in Echtzeit an maut1 erfolgt, sondern mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Das heißt im Beispiel also: Wenn Sie Ihre Mautbox während Ihrer Italien-Reise vom 10. - 13. Juli genutzt haben, ist es absolut normal, wenn wir die entsprechende Rechnung an Ihrem nächsten individuellen Abrechnungsdatum (17. Juli, also wenige Tage nach der Reise) noch nicht erstellen können, da uns die Mautgebühren aus Italien noch nicht übermittelt wurden.
Die Mautgebühren vom 10. - 13. Juli können im Beispiel dann am 17. August oder 17. September im Rahmen einer Rechnung von maut1 abgerechnet werden.
Hinweis: Aufgrund von Feiertagen und Wochenenden kann das Abrechnungsdatum um wenige Tage schwanken.
Im Beispiel: Ist der 17. Juli ein Feier- oder Samstag, kann die Rechnung wenige Tage später erstellt werden
In Ausnahmefällen erlauben wir uns öfter als einmal im Monat Ihre angefallenen Mautgebühren abzurechnen.
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