Einen Monat nach Versand/Abholung Ihrer Bestellung wird die erste Jahresgebühr* berechnet. Dieses Datum fungiert dann als Stichtag für die weitere jährliche Vertragsverlängerung.
Beispiel:
- Wird Ihre Bestellung also z.B. am 16. Mai 2026 versendet,
- wird die erste Jahresgebühr* am 16. Juni 2026 ganz automatisch für die Bereitstellung im Voraus berechnet.
- Die zweite Jahresgebühr wird dann am 16. Juni 2027 berechnet usw.**
**: Wenn Sie den Vertrag nicht über das erste Jahr hinaus führen möchten, (keine zweite Jahresgebühr bezahlen möchten) müsste die Mautbox im Beispiel vor dem 16. Juni 2027 retourniert und bei maut1 eintreffen.
*: Bei der Premium-Mautbox wird die Monatsgebühr im Beispiel erstmalig am 16. Juni 2026 berechnet, danach immer am 16. der Folgemonate (16. Juli 2026, 16. August 2026, 16. September 2026, 16. Oktober 2026, ...) bis zum Ende des Vertragsjahres. Ohne Rücksendung/Kündigung zum 16. Juni 2027 werden die Monatsgebühren weitere 12 Monate lang monatlich abgerechnet usw.
Sie interessieren sich für den genauen Abrechnungszyklus zu Mautgebühren? Klicken Sie hier für ausführliche Informationen
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