Die Nutzung einer Mautbox ist in Frankreich nicht gesetzlich verpflichtend.
In Frankreich herrschen zwei "Mautbox-Systeme":
- Zugfahrzeuge der französischen Fahrzeugklassen 1, 2 und 5 können die reservierten "telepéage-Spuren" nur nutzen, wenn sich eine Mautbox für leichte Fahrzeuge also z. B. unsere "Mautbox für PKW und Fahrzeuge bis 3 m Höhe" im Fahrzeug befindet.
- Zugfahrzeuge der französischen Fahrzeugklassen 3 und 4 können die reservierten "telepéage-Spuren" nur nutzen, wenn sich eine Mautbox für schwere Fahrzeuge also z. B. unsere "Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 m Höhe" oder "Mautbox für gewerbliche LKWs mit über 3 m Höhe und über 3,5 t Gewicht" im Fahrzeug befindet.
Für die Entscheidung welche Mautbox Sie nutzen können, zählen lediglich die tatsächlichen Daten Ihres Zugfahrzeugs. Sollten Sie ggf. einen Anhänger mitführen, ist dies für die Mautbox irrelevant: Ihr Fahrzeug(zug) wird in Frankreich vor Ort an der Mautstation ganz automatisch ausgemessen und entsprechend kategorisiert - Der Mautboxtyp muss jedoch zum Zugfahrzeug passen.
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