Vertrag kündigen ohne Rücksendung - Mautbox abhanden gekommen

Geändert am Do, 1 Feb um 5:15 NACHMITTAGS

Wenn eine Mautbox abhanden kommt und nicht zurückgesendet werden kann, muss sie kostenpflichtig und unwiderruflich gesperrt werden. Hierzu benötigen wir die eindeutige und schriftliche Aufforderung von Ihnen, die wir Sie bitten über unser Kontaktformular unter der Angabe "Ich bin bereits Kunde" - Typ: "Verlust/Diebstahl der Mautbox" einzureichen.


Wenn eine Mautbox weder zurückgesendet noch gesperrt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch immer um weitere zwölf Monate.

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