Derzeit bieten wir lediglich unseren Jahresvertrag an.
Kündigen können Sie den Vertrag jederzeit durch Rücksendung des Geräts, bei frühzeitigem Rückversand leisten wir jedoch keine Teilerstattung der Jahresgebühr* und auch ist die erste Jahresgebühr** in jedem Falle zu entrichten - auch wenn die Mautbox vor Berechnung dieser wieder zu uns zurückgesendet wurde.
Ein Abrechnungsbeispiel finden Sie, wenn Sie hier klicken.
*: Bei Premium-Mautbox keine Erlassung der zwölf Monatsgebühren für das entsprechende Jahr vor dem keine Kündigung erfolgt war
**: Bei Premium-Mautbox die ersten zwölf Monatsgebühren
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren