Sollten Sie Ihre Mautbox im Rahmen einer Vertragskündigung bzw. in Folge eines Austauschs an uns retournieren, muss die Halterung nicht zwingend beigelegt werden.
Im Rahmen eines Widerrufs, wobei die Mautbox noch nicht genutzt wurde, erlauben wir uns den Kaufpreis der Halterung und die Versandkosten vom Erstattungspreis abzuziehen, wenn uns die Halterung gebraucht wieder erreicht.
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