Halterung zurücksenden/behalten

Geändert am Mi, 3 Apr um 11:10 VORMITTAGS

Sollten Sie Ihre Mautbox im Rahmen einer Vertragskündigung bzw. in Folge eines Austauschs an uns retournieren, muss die Halterung nicht zwingend beigelegt werden.


Im Rahmen eines Widerrufs, wobei die Mautbox noch nicht genutzt wurde, erlauben wir uns den Kaufpreis der Halterung und die Versandkosten vom Erstattungspreis abzuziehen, wenn uns die Halterung gebraucht wieder erreicht.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren