Falls Sie die „Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 Meter Höhe“ oder auch die "Mautbox für gewerbliche LKWs mit über 3 m Höhe und über 3,5 t Gewicht" für ein Mietfahrzeug nutzen möchten, ist dies grundsätzlich möglich.
Wichtig:
- Die Mautbox sollte umgehend nach Rückgabe des Mietfahrzeugs an maut1 retourniert werden, denn:
Das Kfz-Kennzeichen ist fest auf der Mautbox registriert und eine kostenfreie "Deaktivierung" ist dahingehend von den Mautbetreibern nicht vorgesehen, wodurch auch durch den Nachmieter des Mietfahrzeugs Kosten anfallen können, für die der Kunde (Vertragspartner von maut1) aufzukommen ist.
- Die erste Jahresgebühr wird, unabhängig von der Nutzung, im Voraus vollständig berechnet - bei frühzeitiger Kündigung bieten wir keine Teilerstattung der Jahresgebühr an.
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