Falls Sie die „Mautbox für Wohnmobile und Fahrzeuge über 3 Meter Höhe“ oder auch die "Mautbox für gewerbliche LKWs mit über 3 m Höhe und über 3,5 t Gewicht" für ein Mietfahrzeug nutzen möchten, ist dies grundsätzlich möglich.
Bitte beachten Sie allerdings, dass Ihr angegebenes Kennzeichen bei den Mautbetreibern auch nach der Miete des Fahrzeugs weiterhin registriert bleibt.
Daher empfehlen wir nach Nutzung der Mautbox die umgehende Rücksendung, um Mauttransaktionen eines Nachmieters des Fahrzeugs die alleinig über die Kennzeichenerfassung entstehen können so weit wie möglich zu vermeiden.
Des Weiteren können wir nicht für Mautgebühren aufkommen, die durch einen Nachmieter des Fahrzeugs, auch alleinig über die Kennzeichenerfassung, verursacht werden. Eine sofortige Deaktivierung ist nur kostenpflichtig gegen Sperre der Mautbox möglich. Legen Sie bitte bei der Rücksendung eine Notiz bei, dass es sich bei der Nutzung der Mautbox um ein Mietfahrzeug gehandelt hat, damit wir diese sofort für Sie nach Erhalt deaktivieren können.
Hinweis: Für Transaktionen, die alleinig durch das Kennzeichen entstehen, weil der Nachbesitzer (oder auch Vorbesitzer) mit dem Mietfahrzeug unterwegs ist, kommt die maut1 GmbH nicht auf und das Risiko und dadurch entstehende Kosten müssen von Ihnen übernommen werden.
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